Gefährliches Zwischenzeugnis

 

zeugnisManchmal wird ein Zwischen(arbeits)zeugnis für Bewerbungen erwartet. Dies kann man bei seinem aktuellen Arbeitgeber anfordern. Damit sollte man aber vorsichtig sein, weil dieser Akt sogar der Karriere mehr schaden als nutzen könnte.

Ein Zwischenzeugnis ist vom Inhalt her ähnlich bzw. gleich dem Arbeitszeugnis. Für gewöhnlich wird ein Arbeitszeugnis ausgestellt, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, ein Zwischenzeugnis kann während des Arbeitsvertrages angefertigt werden.

Wann ist ein Zwischenzeugnis gefährlich?

Ein Zwischenzeugnis ist immer dann gefährlich, wenn kein betrieblicher Grund vorliegt dieses auszustellen. Sobald ein Mitarbeiter aus eigenen Stücken dieses anfordert, riecht ein Personalleiter für gewöhnlich auch schon den Braten. Kurzum: Er weiß, dass der Mitarbeiter ein Unternehmenswechsel anstrebt.

Nun ist der Personaler verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben im Zeugnis zu machen. Dennoch existieren zahlreiche Formulierungen, die zwar für den Laien super klingen, aber erfahrene Personalverantwortliche können „zwischen den Zeilen lesen“. Insbesondere Formulierungen wie „dieses Zwischenzeugnis auf Wunsch von …“ können den Todesstoß bewirken.

Achtung

Aber nicht nur beim potentiellen neuen Arbeitgeber kann das Zwischenzeugnis einen negativen Beigeschmack herbeiführen. Der jetzige Arbeitgeber weiß von den Plänen des Arbeitnehmers. Der Arbeitsvertrag wird aufgrund dessen in seiner Gültigkeit nicht beeinträchtigt, aber das Arbeitsklima und die Atmosphäre leiden. Im Grunde hat der Mitarbeiter mit der Anforderung des Zwischenzeugnisses „innerlich gekündigt“. Stets wird dieser von nun an (unbewusst) ausgegrenzt und nicht mehr involviert, weil dieser ja eh nur „auf dem Sprung“ ist.

Auch wenn sich der berufliche Veränderungswunsch nicht durchsetzen lässt, bleibt der „Makel“ am Arbeitnehmer haften.

Wann kann der Arbeitnehmer gefahrlos ein Zwischenzeugnis anfordern?

Sofern die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses seitens des Arbeitnehmers gewünscht ist, sollte dieser für die Anforderung einen guten betrieblichen Grund nennen können oder auf eine passende Gelegenheit warten.

Wie bereits festgestellt, erkennen gut Personaler was das Arbeitszeugnis tatsächlich aussagt bzw. aussagen soll. Ein Arbeitnehmer sollte folgende betriebliche Situationen nutzen, um ein Zwischenzeugnis zu beantragen:

  • Sobald der Vorgesetzte wechselt, sollte man die Gelegenheit ergreifen. Der neue Chef beurteilt vielleicht ganz anders als der alte.
  • Wenn das Unternehmen fusioniert bietet sich ebenfalls eine gute Gelegenheit. Gleiches gilt bei einer Änderung der Rechtsform des Unternehmens.
  • Weiter sollte ein Zwischenzeugnis angefordert werden, wenn sie die persönlichen Begebenheiten im Unternehmen ändern beispielsweise durch eine Beförderung, aufgrund eines vorgesehenen Auslandseinsatzes oder sich einfach das Aufgabenfeld verändert.
  • Eine Umstrukturierung des Unternehmens oder ein Insolvenzverfahren bieten ebenfalls betriebsinterne Gründe.

 Lösung

Nahezu eine perfekte Lösung besteht, wenn es turnusmäßig regelmäßig eine Zwischenzeugnis seitens des Arbeitgebers ausgehändigt wird.