In anderen Ländern, den USA zum Beispiel, ist eine Bewerbung ohne Foto seit langem gang und gäbe. In Deutschland ist diese Praxis erst in der Diskussion, seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz strebt unter anderem an, dass Bewerber allein auf Grundlage ihres Ausbildungsstandes und ihrer formalen Qualifikation, die aus Anschreiben und Lebenslauf hervorgehen, in ein Auswahlverfahren kommen. Daher ist es extrem wichtig, dass Ihre Bewerbungsunterlagen einen perfekten Eindruck hinterlassen – nutzen Sie dafür ganz einfach unsere professionellen Bewerbungsvorlagen.
Die großen deutschen Unternehmen beginnen die Vorgaben des AGG jetzt umzusetzen. Die Dialogmasken der Online-Bewerbungen mancher Großfirmen sehen kein Bewerbungsfoto mehr vor. Auch für eine schriftliche Bewerbung wird nicht mehr ausdrücklich ein Bild verlangt. Dennoch zeigen Studien: Sieben Bewerber von zehn schicken ihr Foto immer noch mit. Offensichtlich befürchten sie Nachteile, wenn sie sich nicht mit Bild bewerben. Und womöglich haben sie damit gar nicht mal Unrecht.
Die Bewerbung ohne Foto muss exzellent sein
Auf die Unentschiedenheit oder Unaufgeklärtheit der Unternehmen in puncto Bewerbungsfoto gibt es nur eine Antwort: Im Zweifelsfall das Foto mitschicken. Diese persönliche Visitenkarte ist in der Erwartungshaltung vieler Personalstellen immer noch fest verankert. Wer in seiner Bewerbung das Bewerbungsfoto wegen der neuen Gesetzesgrundlage weglässt, kann sich Schaden zufügen. In vielen Unternehmen, vor allem in kleineren Betrieben, ist die neue Gesetzesanwendung noch gar nicht realisiert worden. Anders sieht das, wie schon erwähnt, in den großen Konzernen aus. Studien aus Pilotprojekten haben hier gezeigt, dass das fotolose Verfahren Frauen und Migranten bei der Bewerbung tatsächlich Vorteile verschafft, weil der Fokus auf die fachliche Qualifikation gelenkt wird. Allerdings gilt hier: Wenn der Personalentscheider sich kein reales Bild von dem Bewerber machen kann, müssen die schriftlichen Komponenten wie Lebenslauf und Anschreiben umso aussagekräftiger und überzeugender gearbeitet sein.
Wer Kundenkontakt hat, muss sein Gesicht zeigen
Für Bewerber, die sich nicht einem international operierenden Großunternehmen präsentieren wollen, sondern einem mittelständischen Unternehmen oder gar einem Kleinbetrieb, sieht die Sache anders aus. Personalentscheider sehen sich nicht als erstes Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse an, sondern das hoffentlich gelungene Bewerbungsfoto des Bewerbers. Das ist nicht diskriminierend, das ist menschlich. Und in vielen Bereichen, in denen Kundenkontakt und allgemein der Umgang mit Menschen Grundlage der Arbeit sind, ist es für den Recruiter geradezu eine Notwendigkeit, sich einen bildlichen Eindruck des Bewerbers zu verschaffen, bevor er ihn zu einem Gespräch einlädt. Also: Wer sich bei Bewerbungen in kleinen und mittleren Betrieben und bei Stellen mit bevorzugtem Kundenkontakt an den Buchstaben des Gesetzes hält und das Foto weglässt, schadet sich selbst – Gleichbehandlung hin oder her.
Fazit: Im Zweifel immer ein Foto der Bewerbung beilegen
Fassen wir zusammen: Es gibt einige wenige Großkonzerne, die das AGG konsequent anwenden und wirklich kein Foto verlangen. Jedem Bewerber, der sich nicht sicher ist, ob ein Bewerbungsfoto verlangt wird oder nicht, ist zu raten, im Zweifelsfall das Bild beizulegen. Ein unverlangt mitgeschicktes Lichtbild hat noch niemandem geschadet – ein fehlendes schon. Wird konsequent auf Fotos verzichtet, sind die übrigen Bewerbungsunterlagen wie Lebenslauf und Anschreiben umso exzellenter zu gestalten. In allen anderen Fällen, also in den allermeisten, drückt ein Bild des Bewerbers seinen Unterlagen noch immer einen persönlichen Stempel auf, der oft über Auswahl oder Ablehnung entscheiden kann.